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Dusch-WC mit Hilfsmittelnummer

Bei Bedürftigkeit bezahlt die Krankenkasse mit ...

Der Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen mit seinem Verzeichnis, listet alle Hilfsmittel nach Gruppen bzw. nach Kategorien auf. Wenn ein Produkt eine Hilfsmittelnummer bekommt, so ist der Nachweis erbracht, dass es sich laut Krankenkasse um ein einsatztaugliches Hilfsmittel handelt. Hilfsmittel, die einen behinderungsbedingten Funktionsausgleich oder die Arbeitsfähigkeit erhalten bzw. wiederherstellen, werden hierbei aufgeführt.

Die Versorgung mit solchen Produkten unterliegt der Verordnung vom Arzt. Das Rezept wird als "Hilfsmittelrezept" bezeichnet. Informieren Sie sich vor dem Arztbesuch trotzdem selbst, über die Möglichkeiten der benötigten Hilfsmittel. Ein Arzt wird sich möglicherweise nicht  mit all diesen verschiedenen Produkten auskennen.

Die derzeitige Situation im Gesundheitsbereich, macht die Übernahme der Kosten nicht in jedem Fall so einfach oder gar sicher. Es gibt Produkte, die werden auch gern als Gegenstände des täglichen Lebens bezeichnet, und damit ausdrücklich von der Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Im Gegensatz gibt es allerdings auch Produkte, die anteilig Gebrauchsgegenstand, dem Grundsatz nach jedoch mehr den Hilfsmitteln zuzuordnen sind. In solchen Fällen werden die Kosten von der Krankenkasse anteilig übernommen. Der Versicherte beteiligt sich dann an den Kosten.

Wie kommen Sie zu solch einem Hilfsmittel

  • holen Sie sich Informationen und Rat zu dem Produkt wie z.B. ein Dusch-WC 
  • Voraussetzung das Produkt hat solch eine Hilfsmittelnummer 
  • der Fachhändler vor Ort oder Online erstellt einen Kostenvoranschlag für das benötigte Mittel
  • sie suchen ihren Arzt auf
  • dieser stellt eine Diagnose und stellt fest ob sie dies benötigen (Hilfsmittel gehören nicht zum Arztbudget)
  • der Arzt verordnet das benötigte Hilfsmittel
  • die Verordnung wird zusammen mit dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenversicherung eingereicht
  • die Krankenkasse befürwortet den Antrag, gibt Einschränkungen oder lehnt ihn ab, der Betroffene hat ein Widerspruchsrecht*
  • das Hilfsmittel kann bestellt werden

    * Hilfsmittel werden ggf. auch von der Pflegekasse, der Unfall- und Rentenversicherung und vom Sozialamt übernommen. 

Dusch-WC als Toiletten Aufsatz, mit Hilfsmittelnummer finden Sie unter Jasmin Bidet.